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Verordnungsprocedere

Folgende Schritte sind notwendig, damit Sie Physiotherapie in
Anspruch nehmen
können:

 

 

  1. Zuweisung zur Physiotherapie durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt

  2. Bewilligung der Therapie durch die zuständige Krankenkasse (sollte dies nicht bereits durch Ihren Arzt veranlasst worden sein, übernehmen wir das gerne für Sie)

  3. Behandlung bei dem/der PhysiotherapeutIn Ihrer Wahl

  4. anteilige Kostenückerstattung laut Tarifliste des zugehörigen Sozialversicherungsträgers (manche Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag auf den Wahltherapeuten-Tarif)

Bitte nehmen Sie zur ersten Behandlung mit

  • den Überweisungsschein Ihres Arztes/Ihrer Ärztin

  • Befunde, Diagnosen oder Arztbriefe, falls vorhanden 

  • eine Unterlage (Handtuch oder Leintuch, dieses können Sie gerne in der Praxis deponieren)

  • einen FFP2- Mund-Nasenschutz

Sonstiges

Während der Behandlung steht Ihnen ein Parkplatz in der Tiefgarage des Hauses zur Verfügung.

Freiluft-Parkplätze sind rund um das Gebäude vorhanden. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie eine Parkuhr einlegen. (1,5h lang ist das Parken im gesamten Bereich Ginzkeyplatz kostenlos)

Ein Personenlift ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass nicht zeitgerecht abgesagte Termine (mind. 24h vor Therapie-Sitzungsbeginn) in Rechnung gestellt werden müssen.

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